Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 6. Mai 2026. Diese AGB regeln alle Verträge zwischen Maximilian Asamer (1020.dev) und seinen Auftraggebern über Webentwicklung, SEO, Answer-Engine- Optimization (AEO), Backend-Entwicklung, Workflow-Automatisierung und damit verbundene laufende Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Maximilian Asamer, Einzelunternehmen, Lichtenauergasse 4/8, 1020 Wien, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber") über die im Angebot bzw. Auftrag näher beschriebenen Leistungen.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Schließen Verbraucher Verträge mit dem Auftragnehmer, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote sind ab Zugang beim Auftraggeber 30 Tage gültig, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen und Zustimmung des Auftraggebers zustande. Für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung bzw. das gegengezeichnete Angebot maßgeblich.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Typische Leistungsbereiche sind:
Web-Track: Website-Basis (eine fokussierte Seite mit Performance- Zielen LCP < 1,8 s, INP < 200 ms, CLS < 0,1), zusätzliche Unterseiten, SEO-Optimierung (Meta-Tags, sitemap.xml, robots.txt, Schema, Core-Web-Vitals), AEO-Optimierung (FAQ-Schema, LocalBusiness, llms.txt), Backend (CMS-Anbindung, API-Routen, Datenbank), Automatisierung (Workflows, LLM-Anbindung, CRM-Sync).
Automation-Track: Workflow-Setup, API-Integrationen, LLM-Anbindungen (Anthropic, OpenAI, Open-Source), interne Tools und Dashboards, RAG- und Agentic-Workflows.
Anpassungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs („Change Requests") werden einvernehmlich geregelt und nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen oder als gesondertes Angebot abgerechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Marken- und Designvorgaben, Logos sowie Zugänge (z. B. Domain-Registrar, DNS, Hosting, CMS, CRM, Analytics, Mail-Provider) rechtzeitig, vollständig und in einem üblichen Format zur Verfügung.
Freigaben (Designs, Texte, Funktionen, Inbetriebnahme) sind zeitnah, im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage, zu erteilen. Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; daraus entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm beigestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung dieser Pflicht frei.
5. Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin" vereinbart, indikativ. Sie verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers (siehe § 4).
Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. längere Ausfälle bei Drittanbietern wie Hosting-, Domain- oder API-Diensten) verlängern Liefertermine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder eine gesetzliche Steuerbefreiung anwendbar ist.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt für einmalige Projektleistungen ein 50/50-Zahlungsplan: 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50 % bei Übergabe bzw. Inbetriebnahme. Audit und Erstgespräch sind kostenlos.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB sowie Mahn- und Inkassospesen nach Aufwand verrechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers laufende Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
7. Laufende Leistungen (Hosting, Monitoring)
Bei Buchung der Website-Basis sind Hosting und SSL-Zertifikat für 12 Monate ab Inbetriebnahme inklusive. Im Anschluss kann die Hosting-Leistung gegen gesonderte Vergütung fortgeführt oder vom Auftraggeber zu einem Drittanbieter migriert werden. Die Domain wird vom Auftraggeber selbst registriert und gehalten.
Das Web-Monitoring wird zum Pauschalpreis von 25 € netto pro Monat angeboten, das Automation-Hosting & Monitoring zum Pauschalpreis von 60 € netto pro Monat. Beide werden monatlich im Voraus abgerechnet und können vom Auftraggeber ordentlich jeweils zum Monatsende gekündigt werden (Textform, z. B. E-Mail, genügt).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8. Subunternehmer und Drittanbieter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte und Subunternehmer zur Leistungserbringung beizuziehen. Für deren Leistungen haftet der Auftragnehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
Zur Leistungserbringung können Dienste Dritter eingesetzt werden, etwa Hosting- und Plattformanbieter, Termin- und Kalenderdienste, KI- und LLM-Provider, E-Mail-Versanddienste sowie Datenbank- und Caching-Dienste. Eine Liste der aktuell eingesetzten Drittanbieter wird auf Anfrage offengelegt.
9. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags eigens erstellten Werken (Quellcode, Designs, Texten, Konfigurationen) für den im Vertrag vereinbarten Verwendungszweck.
Eingesetzte Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Schriftarten und sonstige Drittinhalte verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer wählt diese mit branchenüblicher Sorgfalt; eine darüber hinausgehende Gewähr für Drittlizenzen wird nicht übernommen.
Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Konzepte, Methoden, Vorlagen und nicht projektspezifische Code-Bausteine sowie sein Know-how für andere Projekte weiterzuverwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder individuellen Lösungen des Auftraggebers offengelegt werden.
10. Referenz und Veröffentlichung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt (Logo, Screenshot, Projektname und eine kurze Leistungsbeschreibung) im eigenen Portfolio, auf der Website 1020.dev sowie in Angeboten und Pitches als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich oder per E-Mail an hallo@1020.dev widerspricht.
11. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich nach §§ 922 ff ABGB. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt der Auftragnehmer eine 30-Tage-Bugfix-Garantie ab Übergabe: reproduzierbare Fehler im vereinbarten Leistungsumfang werden in diesem Zeitraum kostenfrei behoben.
Von der Gewährleistung und der Bugfix-Garantie ausgenommen sind: Mängel durch nachträgliche Änderungen am Werk durch den Auftraggeber oder Dritte; Ausfälle oder Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern; Anpassungswünsche, die über die ursprüngliche Spezifikation hinausgehen; sowie Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Inhalte des Auftraggebers verursacht werden.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen sind Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
Soweit gehaftet wird, ist die Haftung gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem Auftragswert des betreffenden Auftrags (netto, ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei laufenden Verträgen gilt als Auftragswert die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverluste ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit eine zumutbare Datensicherung durch den Auftraggeber möglich war. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln.
Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird auf Verlangen des Auftraggebers eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher:innen dieser Website werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.
14. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere geschäftliche, technische und konzeptionelle Informationen) vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbefristet über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Mitteilung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streik, längere Ausfälle des Internets oder der Stromversorgung, Ausfälle bei wesentlichen Drittanbietern sowie behördliche Anordnungen — entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten und schließen einen Verzug aus.
Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall verhältnismäßig abzugelten.
16. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über einmalige Projektleistungen enden mit der vollständigen Leistungs erbringung und Übergabe.
Verträge über laufende Leistungen (Monitoring, Hosting nach Ablauf der inkludierten 12 Monate, Hosting & Monitoring im Automation-Track) sind von beiden Parteien ordentlich jeweils zum Monatsende kündbar (Textform genügt). Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz angemessener Frist zur Behebung vor.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs normen und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schrift- bzw. Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Verbraucher können Beschwerden zudem an die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU richten: ec.europa.eu/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.